Förderung von auswärtig beschulten Auszubildenden

Auszubildende, die aus anderen Landkreisen/kreisfreien Städten
in den Landkreis Harz zum Besuch der Berufsschule einpendeln, 
können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den
Fahrtkosten bzw. zu den Kosten für auswärtige Unterbringung erhalten.
Anträge sind an das Landesschulamt Nebenstelle Magdeburg zu richten.

Die Antragstellung ist auch rückwirkend zum 01.02.2019 möglich.

Spätester Termin ist hier der 30.09.2019.

Genaue Informationen (hier) und Antragsformulare finden Sie hier.