Im Krankheitsfall muss die Schule unverzüglich informiert werden. Eine ärztliche Bescheinigung ist innerhalb von 3 Werktagen durch die Personensorgeberechtigten oder die volljährigen Schüler*innen in der Schule vorzulegen. Die Vorlage kann schriftlich (per Brief oder als Fax) bzw. digital (per E-Mail)
an den Schulstandort Böhnshausen: au-b(at)bbs-halberstadt(dot)de bzw.
an den Schulstandort Halberstadt: au-n(at)bbs-halberstadt(dot)de) erfolgen.
Nach Ablauf der Frist von drei Werktagen abgegebene ärztliche Bescheinigungen werden nicht mehr anerkannt und führen zu unentschuldigten Fehlzeiten mit allen damit verbundenen Rechtsfolgen (z. B. Bewertung einer versäumten Leistungserhebung mit „ungenügend“).