Ganzheitliches Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt

Das Schulgesetz von Sachsen-Anhalt bestimmt im Paragraph 11a, dass „... Schulen und die Schulbehörden [...] zu kontinuierlicher Qualitätssicherung schulischer Arbeit verpflichtet ...“ sind. Aus den Handlungsempfehlungen des Bildungskonvents ging die Notwendigkeit der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems hervor. Dabei standen die Entwicklung der Unterrichtsqualität sowie Möglichkeiten und Kriterien einer effektiven Evaluation im Fokus. Aus diesem Grund entschied sich das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen eines Projektes das GQM auf der Grundlage des Q2E-Modells an berufsbildenden Schulen einzuführen.

Im Juli 2015 erfuhr das GQM durch die Aufnahme in die Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über Berufsbildende Schulen seine Verstetigung. So heißt es im Punkt 1.3: „Zur kontinuierlichen Qualitätssicherung sind die berufsbildenden Schulen gemäß § 11a Abs. 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet, ein ganzheitliches Qualitätsmanagement zu etablieren.“ Damit wurde GQM in den Regelbetrieb der nachgeordneten Behörden des Ministeriums für Bildung übernommen.

Quelle: Landesbildungsserver Sachsen-Anhalt in: https://www.bildunglsa.de/schule/ganzheitliches_qualitaetsmanagement_an_bbs_und_zertifizierung_nach_der_azav/gqm.html

Auf der Grundlage des Schulgesetzes von Sachsen-Anhalt stellt das GQM Qualitäts-aussagen mit dem Ziel zusammen, dass der Entwicklung der Schulqualität stets Rechnung getragen wird. Eine fortschreitende Optimierung zwischen Soll-Aussagen und Ist-Zuständen stellt die Qualitätsgrundlage dar.

Das Q2E-Qualitätsmanagement-Modell

Die Bezeichnung Q2E steht als Kürzel für „Qualität durch Evaluation und Entwicklung“. Das Q2E-Modell umfasst sechs Komponenten:

 

Quelle: Norbert Landwehr/ Peter Steiner: Q2E, Heft 1; 3. Auflage
 
 

Komponente 1: Das Qualitätsleitbild

Die Schule legt im Q-Leitbild die Qualitäten (Werte, Normen, Standards) fest, nach denen sie sich beurteilen lassen bzw. selber evaluieren will. Im Q-Leitbild werden die Qualitätsansprüche definiert (Soll-Aussagen), mit denen die Schule die reale Praxis (Ist-Zustand) vergleichen möchte.

Komponente 2: Individualfeedback und persönliche Qualitätsentwicklung

Erfahrungsbezogene Rückmeldungen (Feedback) stellen wertvolle Reflexionshilfen dar, die das individuelle Lernen unterstützen und anregen können. Feedback dienen der persönlichen, berufsbezogenen Entwicklung und zeigen die Eigenverantwortung jedes Einzelnen.

Komponente 3: Selbstevaluation und Qualitätsentwicklung der Schule

Die Selbstevaluation soll regelmäßig die Institution Schule als Ganzes überprüfen, beispielsweise die kollegiale Zusammenarbeit, die Schulführung oder die Schulorganisation. Die Ergebnisse bilden dann die Grundlage für eine Qualitätsdiagnose sowie für die Erarbeitung von Optimierungsmaßnahmen zur Qualitätsentwicklung.

Komponente 4: Steuerung der Q-Prozesse durch die Schulleitung

Das Qualitätsmanagement hat strategische und operative Führungskomponenten, legt Ziele und Werte fest, an denen sich die Schule orientieren soll. Die Schulleitung steuert und koordiniert gemeinsam mit der Steuergruppe diese Qualitätsaktivitäten der Schule.

Komponente 5: Externe Evaluation

Die Ergebnisse einer externen Evaluation sollen einerseits Anstöße zur Schulentwicklung geben (Feedback-und Entwicklungsfunktion), andererseits erfolgt eine Rechenschaftslegung gegenüber der Schulbehörde.

Komponente 6: Zertifizierung

Eine Analyse der Ergebnisse der externen Evaluation, die durch die Führung des Qualitätshandbuches unterlegt wird, kann die Grundlage für Zertifizierungen bilden.

Erarbeitet vom SET nach Landwehr/Steiner Q2E vom 12.06.2012; aktualisiert am 07.06.2018